Mit Rehasport
- Gesund bleiben
Rehasport wird vom Arzt verordnet von der Krankenkasse bis zu 100% bezahlt.
Wer kann am rehasport teilnehmen?
Rehasport kann grundsätzlich von jedem bei Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen.
Besonders bei einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Rehasport kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Für Ärzte ist Rehabilitationssport ebenfalls eine interessante Ergänzung des eigenen Therapieangebotes. Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen und suchen deshalb nach Möglichkeiten Sport & Training zu verordnen. Das Budget innerhalb des Heilmittelkataloges der Krankenkassen ist jedoch eingeschränkt.
Rehasport dagegen, ist nicht budgetiert und kann somit, pro Quartal beliebig vielen Patienten verordnet werden. Gerade in der heutigen Zeit ist dieser Gesichtspunkt für viele Mediziner ein hochinteressanter Aspekt.
Alle niedergelassenen Ärzte können bei entsprechender Diagnose zum Beispiel bei Wirbelsäulenproblemen, Gelenkarthrose, Bandscheibenvorfällen, etc. eine entsprechende Rehasport-Verordnung 2 x im Jahr ausstellen.
Alle niedergelassenen Ärzte können bei entsprechender Diagnose zum Beispiel bei Wirbelsäulenproblemen, Gelenkarthrose, Bandscheibenvorfällen, etc. eine entsprechende Rehasport-Verordnung 2 x im Jahr ausstellen.
Im Normalfall werden 50 Übungseinheiten verordnet, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Vorrangiges Ziel des Rehasports ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch Sporttreiben auf eigene Kosten zu motivieren.
Mehr Informationen zum Thema Rehasport erhalten Sie bei uns. Nehmen Sie gerne und unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Übrigens, können Sie bei uns auch Reha-Stuhlgymnastik in Anspruch nehmen.
KONTAKT